AfA: Abschreibung für Software

Sie planen eine Software-Anschaffung oder Software-Entwicklung? Dann hier die Möglichkeiten der Abschreibung:

afa

5 Jahre

Über 5 Jahre müssen individuell entwickelte Software-Projekte abgeschrieben werden. Dazu gehören beispielsweise ERP-Systeme.

3 Jahre

Mit 3 Jahren sind Sie dabei, wenn Sie Standardsoftware anschaffen, die teurer als 410 € ist. Ebenfalls in die 3-jährige Abschreibung fällt die Anschaffung von PC- oder Server-Hardware, sowie Software, die mit Hardware zusammen ausgeliefert wird und sich buchhalterisch nicht von der Hardware trennen lässt.

Unterjährig

Unterjährig können Sie normalerweise nur Standardsoftware unter 410 € abschreiben. Doch auch Individualsoftware können Sie unterjährig abschreiben, solange diese von Ihnen entwickelt wurde. Eine weitere Möglichkeit für unterjährige Abschreibung ist die Modernisierung und Wartung vorhandener Software. Ganz kluge Entscheider schaffen sich ein Grundgerüst ihrer Software an und lassen dann im selben Atemzug weitere Module für die Software, als Modernisierung gebucht, entwickeln.

SaaS als monatliche Betriebskosten

Nutzen Sie Cloud-Software wie den ERPL, die Ihnen als SaaS (Software as a Service oder auf deutsch: Software als Dienstleistung) angeboten wird, zahlen Sie einen monatlichen Beitrag, der als Betriebsausgabe angerechnet wird. Neben der Flexibilität (kurze Kündigungsfristen) müssen Sie allerdings auch die TCO, Total Cost of Ownership, also die Gesamtkosten des Besitzes, beachten. Eine Software für € 20 monatlich summiert sich auf € 240 jährlich oder auf € 1.200 in 5 Jahren zusammen. Je nach Konstellation lohnt sich bei manchen Cloud-Anbietern schon, Individual-Programmierung als Alternative in Betracht zu ziehen.

Leasing

Eine Alternative, die Abschreibungs-Zeiträume selbst bestimmen zu können, ist das Leasing. So gibt es beispielsweise ERP mit Leasing, die neben den 5 Jahren und 3 Jahren auch 2 Jahre als Leasing-Zeitraum anbieten.

Fazit

Planen Sie eine Softwareentwicklung, gibt es, Gestaltungsspielraum beim Zulieferer vorausgesetzt, die Möglichkeit, sowohl 5-jährig, 3-jährig, als auch unterjährig abzuschreiben. Die 5-jährige Abschreibung ist die natürlichste Art. Bei einer 3-jährigen Abschreibung verknüpfen Sie die Software-Anschaffung mit einer Hardware-Anschaffung und lassen sich einen Komplettpreis machen und bei der unterjährigen Abschreibung (Ende des Jahres) buchen Sie das Entwicklerteam als Dienstleistung.

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